European Family Group Conference Networkmeeting in Warschau, Polen

Geschrieben von "Redaktion" am 2. November 2009 | Abgelegt unter Exkursionen, Lehrende im Ausland, Professorale Aktivitäten

Prof. Dr. Ute Straub
Auslandbeauftragte FB 4
straub@fb4.fh-frankfurt.de

Vortragsreise in Warschau, Polen
8. – 10. 10. 2009

 
Family Group Conference (FGC, in Deutschland „Verwandtschaftsrat“) kommt aus Neuseeland, ist an den Konfliktlösungsstrategien der Ursprungsbevölkerung (Maori) orientiert und wird mittlerweile international in der Kinder- und Jugendhilfe und im Täter-Opfer-Ausgleich eingesetzt. Das Innovative dieses Ansatzes ist, dass er jede Familie in ihrer jeweiligen Besonderheit anspricht, sei sie kulturell-ethnisch oder anders milieubezogen bedingt. In einem Prozess der Entscheidungsfindung entwickelt die Familie eigenständig und ohne professionelle Einmischung bedürfnisorientiert genau die Lösungsmöglichkeiten für ihre Probleme, die ihren Ressourcen und denen ihres sozialen Netzwerks entsprechen.

Rob van Pagée, Eigenkracht, Nl, und Ute Straub

Rob van Pagée und Ute Straub

Eine wesentliche Rolle spielen die sowohl vom Sozialamt wie von der Familie unabhängigen KoordinatorInnen, die die Organisation der Familienzusammenkünfte übernehmen. In Deutschland macht die Umsetzung Fortschritte und diejenigen, die daran interessiert sind , haben sich in einem bundesweiten Netzwerk zusammengeschlossen, dass sich immer kurz vor der Europäischen Netzwerkkonferenz trifft.

Zu den Europäischen Konferenzen kommen pro Land maximal fünf Personen, um die Gruppe nicht zu groß werden zu lassen. Für die Delegation versuchen wir, eine Mischung aus Erfahrenen und Neulingen zusammenzustellen, um einerseits Kontinuität zu gewährleisten, andererseits den Kreis zu erweitern. Nach den Konferenzen in Berlin und Glasgow war dies das dritte Europäische FGC-Netzwerktreffen, an dem ich teilnahm und meine Aufgabe war u.a., die Entwicklung in Deutschland vorzustellen.

Diesmal hatte Polen, d.h. die Stiftung Fundacja Nadzieja dla Rodzin, eingeladen, was den Blick von Großbritannien, Skandinavien und den Niederlanden in Richtung Osteuropa und Russland lenkte (zur Entwicklung in Westeuropa vgl. Straub 2009, s.u.).

Außer in Polen gibt es zum Beispiel in Russland, der Ukraine, Slovakien und Serbien KollegInnen, die daran arbeiten, FGC umzusetzen. Im Gastland Polen hat sich eine NGO in Torun (Woiwodschaft Kujawien-Pommern), die seit 2001 arbeitet, so weit durchgesetzt, dass sie Kommunen das Know-how und die KoordinatorInnen-Ausbildung anbieten kann. Serbien mit FICE Srbija (Association for the support of children out-of-family upbringing) steht noch am Beginn der Überzeugungsarbeit, hat aber bereits 36 von der niederländischen FGC-Dachorganisation Eigenkracht geschulte KoordinatorInnen. Derzeit werden SpenderInnen gesucht, um mit FGC starten zu können.

Interessant ist der Schwerpunkt in der Ukraine (Start über die Stiftung Child Well-Being Fund von FGC in zwei von insgesamt 27 Regionen), wo FGC eingesetzt wird, um Kinder aus Heimen wieder in ihre Herkunftsfamilie zu integrieren, bisher 24 durchgeführte Konferenzen. In Russland ist FGC im Kontext verschiedener anderer Maßnahmen (von der Integration Behinderter bis Suchtprävention) über die NGO „SOS-Kinderdörfer Norwegen“ in den vier Nordwest-Regionen (Murmansk, St. Petersburg, Leningrad und Karelien) implementiert (bisher 36 durchgeführte FGC), die Frage ist, wie entlegenere Regionen erreicht werden können. Eine weitere Herausforderung ist nach Aussagen der Kolleginnen, „das System auf den Kopf zustellen“, so dass nicht in zentralistisch ausgerichteter Manier die Verwaltung in Moskau die Hauptrolle bei der Familienunterstützung spielt, sondern die Familie vor Ort.

Die NiederländerInnen mir ihrer Dachorganisation Eigenkracht sind (wie meistens) die Innovativsten und stellten eine Internetplattform vor (E-circle, Eigenkracht-Kreis), mit der die Familien sich untereinander besser vernetzen, ihre Aufgaben koordinieren und die Umsetzung ihrer Pläne effektiver machen können. Von Rob van Pagée, dem Geschäftsführer und Spiritus Rector eines möglichst sozialarbeitsfernen Konzeptes von FGC, kam dann auch der Vorschlag, eine Konferenz im Rahmen der EU zu organisieren, um das Thema auf dieser Ebene voranzubringen. Diese Idee wurde positiv aufgenommen.

Es wird deutlich, dass sich zwei Wege herauskristallisieren, wie FGC implementiert werden kann: Eher top-down oder eher bottom-up. In Skandinavien ist es aus dem dortigen Wohlfahrtsstaatskonzept heraus selbstverständlich, FGC über staatliche Institutionen zu etablieren – ganz anders im Osten Europas, wo NGOs es gegen erheblichen Widerstand der Sozialadministration versuchen. Zum Teil hat dies natürlich mit den sozialstaatlichen Strukturen zu tun, aber auch mit der immer wieder und auch in Warschau diskutierten Frage, wie viel Nähe oder Distanz zur Sozialen Arbeit oder öffentlichen Trägern diesem Ansatz, der das Empowerment von Familien in den Mittelpunkt stellt, zuträglich ist.

Als Veranstaltungsort für das nächste europäische Netzwerktreffen wurde Brighton bestimmt, wo die NGO „Daybreak Family Group Conferences“ vom 4.-6.11.2010 die Konferenz ausrichten wird.

Literatur

Straub, Ute (2009): Familiengruppenkonferenz im europäischen Vergleich; in Sozialmagazin 34. Jg., 7-8, S. 36-46

Hier der o.g. Beitrag

Family Group Conference im europäischen Vergleich

Im November 2008 fand die 6. Europäische Netzwerkkonferenz zu Family Group Conference/ Conferencing (FGCi) statt. Wie sich zeigte, gibt es trotz der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern einen Konsens über zentrale Kriterien, die eingehalten werden müssen, will sich ein an Familien gerichtetes Hilfsangebot als FGC bezeichnen. Außerdem wurde deutlich, dass man sich in Deutschland mit der Umsetzung dieses auf Empowerment ausgerichteten Ansatzes schwer tut ii.

In den letzten Jahren ist ein immenser Zuwachs an Ansätzen und Methoden der familienorientierten Beratung, Familienhilfe und Familienbildung zu verzeichnen (vgl. v. Reischach/ Straub 2007) – nicht nur in Deutschland. Um einen Überblick über diese Entwicklung zu gewinnen, wurden verschiedene Versuche einer Kategorisierung der auf die gesamte Familie gerichteten Unterstützungsansätze („Whole Family Approaches“) unternommen. Conolly (2004 nach Crampton/ Merkel-Holguin 2007) zeigt einen Kontinuum von unterschiedlichen Stufen der Einflußnahme von Fachkräften beziehungsweise der Selbstbestimmung von Familien auf. Auf der einen Seite stehen die von Professionellen gesteuerten Interventionsmodelle (professionally-driven). Vor den Entscheidungen über die „richtigen“ Maßnahmen durch das Jugendhilfeteam steht eine sozialpädagogische Diagnose.

Im zweiten Modell ist der Prozess insoweit stärker von der Familie mit gestaltet, als diese nach Maßgabe der Fachkräfte in die Entscheidungsfindung einbezogen wird (family-infused). Es ist dadurch charakterisiert, dass die Familie weitgehend selbst bestimmt, was sie für angemessen hält, aber von professioneller Unterstützung abhängig bleibt und die Fachkräfte sich ein Eingreifen vorbehalten. Am anderen Ende der Skala stehen die Ansätze, die in allen Phasen des Prozesses die Entscheidungsbefugnis bei der Familie lassen, die umfassenden Zugang zu allen Informationen hat und gleichzeitig verantwortlich für die Einhaltung von Vereinbarungen ist. Die AutorInnen merken an, dass die Implementierung dieses Modells – zum Beispiel FGC – in der Praxis meist mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich vorgesehen und dass es unabdingbar ist, sich ausreichend Zeit zu nehmen, sollen die Umsetzungsversuche nicht in Frustration enden.

Morris u.a. (2008) gehen von drei Kategorien aus: In der ersten Kategorie steht der Klient mit seinen Problemen im Fokus. Die Familie wird als Basis für das Wohlergehen ihrer Mitglieder angesehen und wird darin unterstützt, Probleme einzelner Mitglieder auszugleichen. In der zweiten Kategorie werden auch die Probleme der Angehörigen, die aus der Beziehung zu den eigentlichen KlientInnen resultieren, einbezogen. Es wird auf die Bedürfnisse jener Familienmitglieder geachtet, die mit speziellen Aufgaben konfrontiert sind (Eltern von körperlich behinderten Kindern oder mit geistig behinderten Angehörigen).

Bei diesen erstgenannten Formen der Unterstützung erfolgt die Diagnose von außen. Die dritte Kategorie fokussiert auf die von der Familie gemeinsam definierten Bedürfnisse und Ziele. Es wird davon ausgegangen, dass die Familie selbst in der Lage ist, mit ihren Schwächen und Stärken umzugehen und ihren Hilfebedarf zu definieren, wenn der entsprechende Rahmen geboten ist. Dies würde dem Ansatz der FGC entsprechen, doch besteht nach Einschätzung der AutorInnen immer die Gefahr, dass die Fachkräfte in die zweite Kategorie zurückfallen, weil sie nicht ausreichend darauf vorbereitet sind, lösungsneutral zu arbeiten.

V. Reischach/ Straub (2007, S.25) haben ein mehrdimensionales System entwickelt, in dessen Kontext FGC wie folgt eingeordnet werden kann: Es wendet sich an die gesamte Familie (erweiterte Familie und vor allem Einbeziehung der Kinder), es handelt sich um eine niedrigschwellige und kurzfristige Intervention, bei der die aufsuchende Tätigkeit der Fachkräfte überwiegt. FGC setzt vor allem auf vorinstitutionelle und informelle Hilfen, kombiniert face-to-face und medial vermittelte Formen und wird zunehmend weniger in Krisen und häufiger präventiv eingesetzt. Der Familie wird eine Infrastruktur angeboten, in der sie ihre Problemlösungsstrategien selbst entwickeln kann.

Kennzeichen der FGC

FGC ist in erster Linie ein Ansatz familienaktivierender Selbsthilfe, in dem die Idee des Empowerment radikal umgesetzt wird (vgl. Straub 2005, Früchtel/ Budde 2003). Die Familien bleiben für die Lösung ihrer Probleme verantwortlich, Fachkräfte haben organisierende, informierende und unterstützende Funktion. Das konstituierende Element ist die „Family only“- oder die „Private time“-Phase, in der die Familie unter sich bleibt, Antworten auf zuvor abgesprochene Orientierungsfragen findet und Lösungswege für klar umrissene Problemkonstellationen entwickelt. Erst wenn sich die Familienmitglieder geeinigt und einen Plan aufgestellt haben, der festlegt, wer wann wofür verantwortlich ist, haben die Fachkräfte wieder Zutritt zu der Versammlung.

Ein weiteres wesentliches Merkmal ist, dass es sich um eine Zusammenkunft der erweiterten Familie handelt, also Verwandtschaft, aber auch – wenn von der Familie gewünscht – FreundInnen, LehrerInnen oder NachbarInnen einbezogen werden können. Dahinter stehen zwei Annahmen: je mehr Menschen aus dem sozialen Netzwerk der Familien teilnehmen, desto zahlreichere Ressourcen können aktiviert werden. Und: Unterstützung durch die Einbindung in ein soziales Gefüge kann sich positiv auf die Entwicklung eines „sozialen Immunsystems“ auswirken.

Eine zentrale Rolle spielen die KoordinatorInnen, deren Aufgabe es ist, die Konferenz zu organisieren (zur Frage nach der spezifischen Rolle siehe unten). Sie sprechen mit der Familie den Teilnehmerkreis und den Veranstaltungsort, Umfang und Form der Einladung und die Verpflegung ab. Diese Entlastung bietet der Familie die Möglichkeit, sich auf die zu lösenden Fragen zu konzentrieren.

Seit der Ansatz Ende der 1990er Jahre von Neuseeland nach Europa importiert wurde, hat er auf der hiesigen Seite der Erdballs eine erstaunliche Karriere gemacht und sich aus seinem ursprünglichen Einsatzbereich der Jugendhilfe und des Jugendschutzes heraus entwickelt und wird mittlerweile beim Täter-Opfer-Ausgleich, bei der Arbeit mit Familien strafentlassener Jugendlicher, bei Familien mit zu pflegenden Angehörigen (chronisch kranke Kinder, alte Menschen), mit Schulverweigerern und in der Stadtteilarbeit (Community conferencing) eingesetzt.

„Indigenized Social Work“ – entkolonialisierte Soziale Arbeit

In Neuseeland kann FGC den zwanzigsten Geburtstag feiern. Die Vorwürfe des strukturellen Rassismus in der britisch-kolonial geprägten Sozialen Arbeit durch die Maoriiii-Vertretungen und die anstehende Neufassung des Kinder-, Jugend und Familiengesetzes (Children, Young Persons and their Families Act) führten dazu, dass seit der Gesetzesreform von 1989 FGC als verpflichtend vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren einzusetzen ist, sobald eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird (MacRae 2004).

Spektakulär daran ist nicht so sehr der Ansatz von Partizipation und Kooperation, der ja auch im deutschen Hilfeplanverfahren vorgesehen ist. Auch der Gedanke, die Beziehung eines Kindes zu seiner Familie oder Verwandtschaft nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten und zu stabilisieren und seine Wünsche zu berücksichtigen, sind nicht neu. Zwei Dinge sind es, die FGC zu einem innovativen Ansatz machen: Erstens, dass die Familie mit der Problemlösung betraut wird und zwar mit aller Konsequenz. So kann der Plan, den die Familie erstellt, nur dann von den Fachkräften abgelehnt werden, wenn die Sicherheit des Kindes nicht gewährleistet ist.

Zweitens greift das Verfahren der FGC die Tradition der Maori auf, indem die ausgeprägten Familienbindungen, Stammes-Strukturen und die spezifische Diskussionskultur nach dem Konsensprinzip zur methodischen Grundlage gemacht werden. Es wird Respekt vor ehemals bewährten, aber in der Dominanzkultur untergegangenen sozialen Lösungsmodellen bezeugt und es ist eine symbolische Verbeugung der „weißen“ mittelschichtorientierten, kolonialisierenden Sozialen Arbeit vor anderen kulturellen Zugängen zu sozialen Fragen, ein Zeichen für zunehmende (inter)kulturelle Sensibilität und Angemessenheit („Cultural Appropriateness“).

Im Diskurs um internationale Soziale Arbeit würde dies als „Indigenized Social Work“ bezeichnet werden, was am ehesten mit „entkolonialisierter Sozialer Arbeit“ übersetzt werden könnte. Es geht um Ansätze, die aus einer kolonialisierten Bevölkerung(sgruppe) heraus entwickelt werden, entweder in Modifizierung westlicher Methoden oder durch die Aufnahme traditioneller Problemlösungsstrategien in den Mainstream der Sozialen Arbeit der Mehrheitsgesellschaft (Cox/ Pawar 2006, S.7-10).

Nun stellt sich die Frage, ob und wie der Ansatz aus der Maori-Kultur für westliche Gesellschaften relevant sein kann. Übertragbar ist die Einbeziehung des erweiterten familialen Netzwerkes, der Respekt vor Werten, Traditionen und Ritualen, die Berücksichtigung des religiösen Hintergrundes und der Bi- oder gar Multilingualität und die Wahl von Veranstaltungsorten, die dem kulturellen Hintergrund der Familie entsprechen. Dies gilt nicht nur für „Minderheiten“, sondern ist im Zusammenhang mit einer kulturell sensiblen professionellen Haltung transferierbar auf den Umgang mit AdressatInnen Sozialer Arbeit allgemein.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

In manchen europäischen Ländern hat FGC mittlerweile eine lange Tradition: In Skandinavien wurde FGC zwischen 1995 und 2003 eingeführt (Vik 2008). Norwegen hat sich für ein national einheitliches, zentralistisches, staatlich organisiertes Vorgehen entschieden, sowohl was die Standards als auch was die Bestellung und Schulung von KoordinatorInnen angeht. Die dem Ministerium für Kinder und Gleichberechtigung unterstellte Kommission für Kinder, Jugendliche und Familienangelegenheiten (Directorate for Children Youth and Family Affairs) will bis 2012 in allen Kommunen FGC eingeführt haben.

In den Niederlanden wurde die erste Initiativgruppe 1999 gegründet. Seit 2002 gibt es einen landesweiten Dachverband (Eigen Kracht-centrale), der – zentral, wie in Norwegen, aber als Nichtregierungsorganisation – Standards festlegt und für die Schulungen der Professionellen sowie der KoordinatorInnen zuständig ist und alle FGC evaluiert (vgl. Straub 2008). In Großbritannien haben sich in den einzelnen Ländern (seit den 1990er Jahren) unterschiedliche Vorgehensweisen herausgebildet. Es agieren dort starke Lobby-Gruppen für Familien, die „Family Rights Group“ in England und Wales oder „Children 1st“ in Schottland.

Sie bieten sich als Dachverbände für FGC an, doch gibt es eine Reihe Anbietern, die nicht Mitglied in diesen Verbänden sind und – diese Klagen kamen vor allem von den englischen VertreterInnen – das Modell verwässern, weil sie die Family-only-Phase nicht einhalten oder keine unabhängigen KoordinatorInnen einsetzen. Verlief die Umsetzung des Ansatzes in die Praxis bisher eher schleppend, so ändert sich nun langsam die öffentliche Wahrnehmung: Mittlerweile wird FGC als Best Practice vor Gerichtsverhandlungen empfohlen. Das hat allerdings zur Folge, dass die Jugendgerichte sich immer häufiger weigern, eine Verhandlung ohne vorherige FGC aufzunehmen, was wiederum dazu führt, dass eine FGC schnell mal nebenbei abgewickelt wird, „damit es erledigt ist“.

Insgesamt wird FGC in England von ungefähr 80 öffentlichen und privaten Trägern angeboten, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. In Nordirland bieten die fünf landesweit operierenden Gesundheits- und Sozialhilfe-Stiftungen jeweils ihr eigenes FCG-Projekt an und sind dabei, in einem nationalen Forum gemeinsame Standards zu entwickeln. Auch in Schottland ist FGC gut etabliert, allerdings verfährt jede Region nach ihren eigenen Kriterien. In zwei Distrikten ist FGC bereits verpflichtend. In Wales wird der Ansatz bereits auf breiter Basis eingesetzt, nämlich in 18 von 22 Grafschaften (Counties), wobei hier die Träger überwiegend Nichtregierungsorganisationen sind. Vor allem im Norden werden FGC zweisprachig (Englisch und Walisisch/ Kymrisch) angeboten. Auch in Nordirland wird über das Family Group Conference Forum (NI) seit 1998 FCG angeboten, hier im erweiterten Kontext der „Restorative Practice“ (s.u.).

Im Osten gibt es in einigen Ländern „FGC-Bewegungen“. In Russland, Slovakien und Polen unternehmen Stiftungen – z.T. vom Westen finanziell unterstützt – erste Schritte zu Implementierung von FGC. In Russland geht es derzeit noch darum, den Ansatz überhaupt bekannt zu machen. In Slowakien wurden schon einige FGC durchgeführt und KoordinatorInnen von der holländischen Dachorganisation Eigenkracht geschult. Allerdings ist die Situation insgesamt sehr unübersichtlich, weil zu viele unterschiedliche Ansätze gleichzeitig gefahren werden (unter anderem mit Roma).

Nach Aussagen der PraktikerInnen ist die Zusammenarbeit mit Familien deshalb besonders schwierig, weil sie zum einen das Zutrauen zu den eigenen Fähigkeiten verloren haben, was als Folge der kommunistischen, eher familienfeindlichen Politik gedeutet wird. Zum anderen würden familiäre Probleme möglichst lange „vertuscht“ und Hilfe von außen nur im Notfall angefragt, so dass die Familien, die schließlich mit den Sozialbehörden in Kontakt kommen, bereits sehr disfunktional sind. In Polen begann 2001 eine Stiftung mit FGC in Torun (Woiwodschaft Kujawien-Pommern).

Nachdem sie sich über Jahre mehr oder weniger vergeblich abgemüht hatte, FGC zu implementieren, beschloss der Träger, seine Strategie zu ändern und die FGC nicht mehr selbst durchzuführen, sondern den Kommunen das Know-how und die KoordinatorInnen-Ausbildung anzubieten. Dies hat eine Veränderung bei den maßgeblichen Behörden bewirkt und es wurde deutliches Interesse an einer Einführung von FGC signalisiert, so dass das ehrgeizige Ziel, FGC in fünf Jahren als verbindliche Maßnahme etabliert zu haben, umsetzbar scheint.

In den Niederlanden ist die Etablierung von FGC weit vorangeschritten, nicht nur was die Anzahl der Konferenzen (über 1500 seit 2001), die Evaluation (vgl. Straub 2008) und die Forschung betrifft, sondern auch in Bezug auf die Bandbreite: neben den Konferenzen für Kinder und Jugendliche, u.a. bei häuslicher Gewalt, bei der Wiedereingliederung eines Kindes oder Jugendlichen nach einem Heimaufenthalt oder nach der Entlassung aus dem Gefängnis, wird der Ansatz vom Dachverband Eigen Kracht Centrale im Täter-Opfer-Ausgleich („Echt Recht“) und in der Arbeit mit Nachbarschaften angeboten („Alle Hens“), unter anderem bei Problemen mit vandalisierenden Jugendlichen (www.eigen-kracht.nl).

Weiterentwicklung

In einigen Ländern wird FGC in speziellen Kontexten oder Settings angeboten, zum Beispiel in der Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen aus FGC-Familien, in der Stadtteilarbeit, in der Kooperation mit Schulen und im Täter-Opfer-Ausgleich.

So ist für Wales hervorzuheben, dass dort – wo es seit langem eine Kultur der Einbeziehung der KlientInnen („service user involvement“) gibt – Young Persons Groups angeboten werden, also eine nachgehende Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen, die an einer FGC teilgenommen haben. Dies ist nach Aussagen der OrganisatorInnen finanziell und organisatorisch überaus aufwändig, unter anderem weil die TeilnehmerInnen teilweise von weit weg zum Gruppentreffen abgeholt werden müssen. Doch es lohne sich im Hinblick auf nachhaltige Stärkung der Zielgruppe. Die Präsentation einer Gruppe von Jugendlichen im Rahmen der Konferenz zu „Family-centred solutions“ in Stratford-upon-Avon 2008, ihre Erfahrungsberichte und persönlichen Stellungnahmen zu FGC zeigten jedenfalls einen hohen Grad an Reflektion (weitere Informationen: www.childreninwales.org.uk).

In Bristol (Stadt im Südwesten England) rief die Stadtverwaltung 2005 ein Anti Social Behaviour (ASB)-Team ins Leben, das mit auffälligen Familien arbeitet (Horan 2008). Anti-soziales Verhalten reicht von beleidigenden bis zu rassistischen Äußerungen, Einschüchterung, Belästigung, Vandalismus und Drogengebrauch oder -handel. Oft findet man in der Zielgruppe einen hohen Grad an (häuslicher) Gewalttätigkeit und Alkoholabhängigkeit.

Ziel der Maßnahme ist, sozial unverträgliches Verhalten zu reduzieren, unter anderem bei der Nichterfüllung von Vereinbarungen im Mietvertrag, damit Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Ein weiteres Ziel ist es, die Exklusion gefährdeter Familien aus der Nachbarschaft zu verhindern und die Atmosphäre im Stadtteil zu verbessern. Hier wird FGC eingesetzt, um mit Familien und gegebenenfalls gemeinsam mit den Nachbarn Grenzen und Regeln für allgemein akzeptiertes Verhalten zu entwickelt. Die Evaluation nach den ersten 18 Monaten ergab, dass Obdachlosigkeit bei allen beteiligten siebzehn Familien vermieden werden konnte, polizeilich registrierte Vorfälle waren um 75 Prozent zurückgegangen, 74 Prozent der Eltern haben im Anschluss an die FGC weitere Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen, die Quote der Schulverweigerer konnte drastisch gesenkt werden.

Zugleich hat sich das Sicherheitsgefühl im Stadtteil verbessert und es ist deutlich weniger Vandalismus zu verzeichnen. Im Kontext der Evaluation wurde eine Kostenaufstellung gemacht, die zeigt, dass Fremdunterbringung der Kinder, Polizeieinsätze, Gerichtskosten, Obdachlosigkeit die Kommune bei weiten teurer gekommen wären als das FGC-Projekt.

In Kent (Grafschaft im Südosten von England) steht die präventive Kooperation mit Schulen im Vordergrund. Zwei Schulen und bis zu 15 Familien pro Jahr sind derzeit einbezogen. Die Kriterien des Programms orientieren sich an denen der „Every Child Matters (ECM)-Kampagneiv, die fünf Schlüsselbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen identifiziert hat (DCSF 2009a): gesund zu sein, in Sicherheit zu leben, Freude und Erfolg im Leben zu haben, sich engagieren und finanziell absichern zu können.

In allen diesen Bereichen wurden sowohl von den Familien als auch von den SozialarbeiterInnen und LehrerInnen deutliche Verbesserungen verzeichnet. Weitere positive Ergebnisse sind: weniger Störungen im Unterricht und weniger diziplinierende Interventionen bei einzelnen SchülerInnen, dafür höhere Anwesenheits- und Schulabschlußquoten (Barton/ Walsh 2008).

Die Arbeit in Nordirland zeichnet sich dadurch aus, das FGC explizit in den Ansatz der „Restorative Practice“ integriert wird. Dieser geht weit über den ursprünglichen Täter-Opfer-Ausgleich hinaus und verfolgt nicht nur eine „ausgleichende“ sondern vor allem eine „stärkende“ Praxis. Dieses spezielle Modell hat sich aus der politischen Situation und dem Konflikt zwischen Protestanten und Katholiken heraus entwickelt und dem Bemühen, nach der Beendigung der Gewalttaten der paramilitärischen Gruppen die Annäherung beider Seiten in den Gemeinwesen zu unterstützen (vgl. http://fgcforumni.org/restorative-practice/index.php).

In einem Kontinuum von Ansätzen, die eine kollektive Problemlösung durch alle Beteiligten verfolgen und unter anderem auch Bewusstseinsarbeit und moralisches Lernen, die Akzeptanz von Widersprüchlichkeit und gegenseitigen Respekt in Konfliktsituationen, die Unterscheidung von Tat und Täter einschließen, ist FGC Teil der Gesamtstrategie des Family Group Conference Forum (NI). FGC und „Restorative Practice“ sollen alle Aspekte der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Gemeinwesen stützen und beeinflussen.vi Das Forum ist auch um eine Zusammenarbeit mit der Republik Irland bemüht.

Eine innovative Kommunikationsmöglichkeit für Familien startet der Niederländische Träger von FGC, die Eigenkracht-Zentrale. Nach einem Vorlauftest, der gezeigt hat, dass Familien bereits viel über das Internet kommunizieren, wird ab Mai 2009 eine Plattform angeboten, die eigens an die Bedürfnisse von FGC-Kommunikation adaptiert ist. Neun mit leicht decodierbaren Icons versehene Fenster bieten unter anderem eines mit der Box, in der die „Fragen“ für die Konferenz gesammelt werden. Dieses wird nach der Konferenz zur „Plan“-Box, wo sich die Familienmitglieder immer wieder rückversichern können, wie die Aufgabenverteilung aussieht und sich (gegenseitig) über den aktuellen Stand informieren.

Je nach Wunsch der Familie können Seiten für einzelne Familienmitglieder, Foren oder Logs eingerichtet werden. Die Web-Site wird von den KoordinatorInnen eingerichtet, aber nach Abschluss der Konferenz haben nur noch die Familienmitglieder und von ihnen zugelassene Personen Zugang. Erwähnenswert ist auch eine Video-FGC die von den KoordinatorInnen beider Familienteile von Kontinent zu Kontinent organisiert wurde, da wichtige Familienmitglieder in Kanada leben. Weiterhin ist eine Informations-CD in Arbeit, auf der Kinder für Kinder über ihre FGC-Erfahrungen berichten.

Grundlegende Prinzipien

Ein wichtiges Thema auf allen Treffen ist immer wieder die Frage nach der „reinen Lehre“: was sind die unveränderlichen Kennzeichen einer FGC? Was muss das Procedere beinhalten, damit das „Label“ FGC vergeben werden kann?

Bei allen unterschiedlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Ländern hat man sich auf vier unbestrittene Kriterien geeinigt:

  • Die Family-only-Phase als Dreh- und Angelpunkt des Ansatzes
  • die doppelte Unabhängigkeit der KoordinatorInnen (von der Sozialadministration, aber auch von der Familie)
  • die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen schon bei der Vorbereitung und erst recht in der Konferenz und eine adäqate Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse (TeilnehmerInnen, Fragen, Time-out-Möglichkeit, Spielzeug, Verpflegung und Bereitstellung einer „Unterstützungsperson“…)
  • ausreichende Vorbereitungszeit, um eine sorgfältige und alle Beteiligten ausreichend einbeziehende Hinführung zur FGC zu gewährleisten

Weiterhin ist die professionelle Haltung der SozialarbeiterInnen wichtig, denn hier liegt nach wie vor ein großer Teil der Hinderungsgründe für eine konsequente Umsetzung von FGC. Oftmals gelingt es den Professionellen nicht, die Verantwortung tatsächlich an die Familien zu delegieren – zu lange ist das professionelle Ethos des Helfens vorherrschend. Auf den europäischen Konferenzen wird immer wieder betont, wie wichtig ist es ist, das Kräfte- und Machtverhältnis zugunsten der Familien zu verschieben, lösungsneutral zu agieren und im Blick zu haben, was für die Familie hilfreich ist – nicht für die Einrichtung oder die Struktur des Sozialsystems! „Fragen stellen, statt Antworten geben!“ lautet das viel zitierte Leitmotiv.

Offene Fragen

Natürlich gibt es zahlreiche offene Fragen. Soll und kann FGC an die Situation des jeweiligen Landes, das sie implementiert, angepasst werden? Wie kann der Balance-Akt vollbracht werden, FGC in den Mainstream familienorientierter Ansätze zu integrieren, ohne dass sie zu pauschal angewendet wird und der individuelle Zuschnitt auf die jeweiligen Familie nicht ausreichend berücksichtigt wird („taylor-made instead of ready-made“)? Was sind Vor- und Nachteile eine Top-Down-Lösung (wie beispielsweise in Norwegen) im Gegensatz zu einem Bottom-Up-Modell, bei dem verschiedene Modelle nebeneinander existieren (wie es sich derzeit für Deutschland abzeichnet)?

Hier sollen zwei zentrale Punkte thematisiert werden: die „Stellenbeschreibung“ und Qualifizierung der KoordinatorInnen und die Frage, ob FGC als verpflichtendes oder freiwilliges Verfahren adäquater ist.

Zentrale AkteurInnen in FGC sind die KoordinatorInnen. Von ihnen hängt ab, wie gut eine Konferenz organisiert ist, ob die eingeladenen TeilnehmerInnen die Ressourcen der Familie ausreichend widerspiegeln und ob der Ablauf der Konferenz mit den Wünschen und Möglichkeiten der Familie übereinstimmt. In der „klassischen“ Version der FGC im Sinne von „indigenized social work“ hat kultursensibles Vorgehen einen hohen Stellenwert.

Deshalb ist ein vorrangiges Merkmal der KoordinatorInnen, dass sie aus dem gleichen Kulturkreis wie die Familie stammen und damit über Kenntnisse entsprechender Gebräuche und über Verständnis für kulturbedingte Werte verfügen. KoordinatorIn können prinzipiell alle werden, die entsprechendes Interesse haben und sich mit der Prämisse des FGC – die Verantwortung liegt ausschließlich bei der Familie – identifizieren und eine (kurze) Schulung durchlaufen.

So waren anfänglich alle Berufsgruppen vertreten, vom Bäcker bis zur Arzthelferin, wobei akademische Berufe weniger vertreten waren. Dieses niedrigschwellige Diversity-Modell aus Neuseeland mit dem Einsatz von Ehrenamtlichen wird in Europa in den Niederlanden und Norwegen weiterverfolgt, andernorts koordinieren zunehmend Professionelle.

Die Diskussion über den „richtigen Weg“ ist von Ambivalenz gekennzeichnet. So wird in der Runde des Europäischen Netzwerkes die Nähe zu sozialen Berufen eher skeptisch, da „ihnen erfahrungsgemäß die Delegation der Problemlösung an die Familie schwerer fällt und man sie mehr kontrollieren muss, ob sie die Autonomie der Familien respektieren“ (englischer Beitrag aus einer Arbeitsgruppe zur Rolle der KoordinatorInnen). Andererseits gilt es, bei der zunehmenden Zahl an Konferenzen Standards zu entwickeln und zu erhalten. So wächst das Angebot an zertifizierten Ausbildungen, was zu einer Selektion führt und dazu, dass sich „weniger Taxifahrer, mehr Richter und Lehrer“ einbringen (Beitrag aus einer Arbeitsgruppe zur Rolle der KoordinatorInnen).

Und mehr noch: immer häufiger werden diese Ausbildungen im Kontext von Studiengängen der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik an Hochschulen angeboten. Diese Form der Akademisierung ergibt eine – ursprünglich eher negativ eingeschätzte – Sozialpädagogisierung dieser Tätigkeit. Ausschlusskriterien werden verstärkt und es bleiben jene außen vor, die über interkulturelle Kompetenz verfügen, Empathie aufgrund eigener Minderheits- oder Migrationserfahrungen entwickelt haben, für die aber eine so hochschwellige Ausbildung schwer zugänglich ist.

Nicht nur die Qualifizierung der KoordinatorInnen ist immer wieder Thema auf allen Konferenzen, auch die Fragen nach kostenfreier oder kostenpflichtiger Schulung, fester oder freier Mitarbeit, Festanstellung oder Ehrenamt und nach der Anzahl der zu begleitenden Familien sind nicht verbindlich zu beantworten.

In den Niederlanden steht das Training, das ausschließlich von der Eigen Kracht Centrale organisiert wird und aus einem Drei-Tages-Kurs und einer begleiteten FGC besteht, allen offen und es sind ungefähr 250 KoordinatorInnen aus den unterschiedlichsten kulturellen und ethnischen Hintergründen im Einsatz. In Norwegen liegt das Training in staatlicher Verantwortung, steht aber jedem Bürger und jeder Bürgerin kostenfrei offen. Die Rekrutierung erfolgt wie in den Niederlanden über Mundpropaganda, Info-Broschüren, Empfehlungen und auch die Anwerbung ehemaliger FGC-TeilnehmerInnen. Eine formale Qualifikation ist nicht nötig, allerdings haben es erfahrungsgemäß diejenigen, die im sozialen System bewandert sind, in der Vorbereitung von Konferenzen leichter.

Die Mindestzahl von Konferenzen liegt bei zwei pro Jahr, doch es zeigt sich, dass eine höhere Anzahl die Motivation der KoordinatorInnen erhöht und ihre Qualifikation zunimmt (Vik 2009). In England wurde die Ausbildung überwiegend von der Family Rights Group angeboten, seit letztem Jahr in Kooperation mit der University of Chester, wo ein Zertifikat für Postgraduierte angeboten wird (www.frg.uk/fgc_coordinator_accreditation.html). Am höchsten ist die Schwelle in Schottland. Da dort gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sozialarbeit mit Kindern nur von akademisch ausgebildeten Fachkräften geleistet werden darf, ist dies auch für KoordinatorInnen Voraussetzung, womit Laien ausgeschlossen sind.

Die Definition der Rolle und die Art der Anbindung der KoordinatorInnen an kommunale oder freie Träger führen zu sehr unterschiedlichen Betreuungszahlen. In den Niederlanden werden je KoordinatorIn drei bis vier FGC pro Jahr organisiert. In England und Schottland, wo die KoordinatorInnen zum Teil fest angestellt sind, können es bis zu 50 FGC sein. In Nordirland und Schweden sind KoordinatorInnen als Vollzeitkräfte eingestellt.

Verpflichtend oder freiwillig?

Von den neuseeländischen Erfahrungen ausgehend, war es zunächst bei den InitiatorInnen in Europa erklärtes Ziel, FGC gesetzlich zu verankern und als verpflichtendes Verfahren einzuführen. Mittlerweile gibt es einen Diskurs darüber, ob dies Sinn macht, da Ansatz und Prozess sich damit nicht zwangläufig verbessern müssen. Denn wenn FGC vollständig in das soziale System integriert wird, besteht die Gefahr, dass das Verfahren zu bürokratisch und rigide wird (Costello/ Ewen 2007).

Dies würde möglicherweise geschehen noch bevor sich eine Sozialbehören-ferne Vorgehensweise und bevor sich der Paradigmenwechsel in Richtung Empowerment („familien- statt systemgesteuert“) in der Praxis durchgesetzt haben. Wie prekär dies ist, zeigt sich an den immer wieder geäußerten Erfahrungen, dass die Schwierigkeiten weniger darin liegen, dass die Familien keine Verantwortung zu übernehmen wollten, als darin, dass die Fachkräfte den Familien zu wenig zutrauen (Beiträge aus einer Arbeitsgruppe zur Rolle der Fachkräfte, vgl. auch Nixon 2003, S. 73). Auch die Entwicklung bei der Qualifizierung von KoordinatorInnen, die Akademisierung und die zunehmende Beteiligung von in Sozialer Arbeit ausgebildeten Fachkräften kann als Hinweis auf eine Einvernahme der FGC durch das Sozialsystem gedeutet werden.

Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass sogar die SozialarbeiterInnen, die den Ansatz unterstützen, mit den Empfehlungen für eine FGC eher zögerlich sind. Weiterhin besteht die Gefahr, dass die Professionellen schon im Vorfeld Entscheidungen darüber treffen, welche Familien „fähig“ oder „unfähig“, „würdig“ oder „unwürdig“ sind (Crampton/ Merkel-Holguin 2008). Und wenn deutlich würde, dass der Ansatz der FGC traditionellen Ansätzen überlegen ist, warum sollte er dann nicht verpflichtend sein?

Belastbarkeit statt Belastung

Zur Frage der Effektivität von FGC hat die niederländische Dachorganisation Eigen Kracht-centrale unter Beteiligung der Freien Universität Amsterdam von 2005 bis 2007 eine vergleichende Studie durchführen lassen. In drei Phasen (erste Bestandsaufnahme/ FGC, nach drei und nach neun Monaten) wurden drei Gruppen untersucht: Familien, die eine FGC durchgeführt und einen Plan aufgestellt hatten, solche, die eine FGC geplant, aber dann doch nicht durchgeführt und auf andere Weise einen Beschluss gefasst haben, und schließlich Familien, die unter Einbeziehung herkömmlicher Angebote an einer Maßnahme teilnahmen.

Hierzu wurden Falldaten ausgewertet und ergänzend Interviews mit einer kleineren Gruppe von beteiligten Fachkräften, Eltern und Kindern geführt. Generell handelte es sich um Familien, bei denen mindestens ein Kind Kontakt zu Einrichtungen des Jugendschutzes hat. Viele der befragten Eltern gaben an, von der Erziehung ihrer Kinder (extrem) belastet zu sein und wenig bis gar keine Unterstützung aus ihrer Umgebung zu erhalten (PI Research/Wesp 2008, ohne Paginierung, S.7 von allen).

Die Ergebnisse werden sehr vorsichtig formuliert, zum einen weil die Anzahl der untersuchten Familien beziehungsweise die Rückläufe aus den verschiedenen Gruppen unterschiedlich hoch waren, zum anderen weil nach Aussagen der ForscherInnen nicht nachgewiesen werden kann, dass die Ergebnisse ausschließlich der (Nicht-)Durchführung einer FGC zuzuschreiben sind. So lassen sich keine kausalen Aussagen zur Effektivität von FGC treffen, doch tendenziell ist folgendes feststellbar:

FGC führen zu positiven Ergebnissen bezüglich des Wohlergehens und der Sicherheit der Kinder und zwar schneller als bei den Vergleichsgruppen (dies., S.8). Nach neun Monaten ist der Stand der Sicherheit zwar vergleichbar, allerdings verbleiben die „FGC-Kinder“ in der Mehrzahl in der Familie und ihrem sozialen Netz, während bei der anderen Gruppe die Lösung eher in einer Fremdplatzierung liegt. Weiterhin deutet sich nach Einschätzung der Befragten an, dass sich in den FGC-Familien die „Federführung“ zugunsten des Lebensumfeldes verschiebt und der Umfang der professionellen Betreuung abnimmt, was unter anderem dazu führt, dass die Familien im Bedarfsfall frühzeitiger Hilfe anfragen – anders als bei den Vergleichsgruppen, wo sich mehrheitlich eine Verschiebung in die andere Richtung ergibt (dies., S.9/10).

Zusammenfassend stellt die Studie fest, dass FGC als Alternative zu herkömmlichen Maßnahmen der Jugendhilfe mindestens gleich gute Ergebnisse bringt. „Die Ergebnisse bieten keinen Anlass für die Behauptung, dass Eigen Kracht-Konferenzen im Jugendschutz nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit von Kindern eingesetzt werden können und ebenso wenig für die Annahme, dass Eltern und Familien … nicht in der Lage seien, für die Kinder einen sicheren Plan aufzustellen“ (dies., S.11). Positiv wird vermerkt, dass FGC im Unterschied zu herkömmlichen Verfahren eine Art Katalysatorwirkung hat, wodurch sich die Problemaspekte in den Familien schneller reduzieren. Im Sinne von Empowerment lässt sich die Belastung der Familien in Belastbarkeit verwandeln (ebd.).

Entwicklungsland Deutschland

Hierzulande hinkt die Entwicklung in Bezug auf FGC deutlich hinterher. In den letzten Jahren wurden die ersten Versuche unternommen, FGC einzuführen. Ungeklärte Rahmenbedingungen verlangen von engagierten ASD-MitarbeiterInnen einen hohen Einsatz, doch die Ergebnisse der vorliegenden Berichte sind überwiegend positiv, nicht nur in Bezug auf die Auswirkungen in den Familien, sondern auch was neue Erfahrungen der Fachkräfte im Umgang mit der Klientel angeht.

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) verantwortet ein zweijähriges Modellprojekt (Start im Mai 2006), wissenschaftlich begeleitet von der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, an dem fünf Jugendämter (Kreis Herford, Stadt Mülheim, Stadt Viersen, Kreis Kassel und Kreis Waldeck-Frankenberg) beteiligt waren, die jeweils acht bis zehn FGC umsetzen sollten. Das übergeordnete Ziel des Modellprojektes bestand darin, durch die exemplarische Implementierung in verschiedenen Jugendämtern und die Evaluation des Umsetzungsprozesses die Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen die Familiengruppenkonferenz in der deutschen Jugendhilfe umgesetzt werden kann. Allerdings haben sich schon vor der Publikation der Ergebnisse (Hansbauer u.a. 2009) verschiedene Jugendämter mit eigenen Projekten engagiert, so dass sich in Deutschland eine Art „FGC-Fleckerlteppich“ entwickelt hat.

Da es keinen Dachverband und keine verbindlichen Standards gibt, werden an verschiedenen Standorten unterschiedliche Modelle erprobt. Im Kreisjugendamt Main-Taunus-Kreis wurde 2006 entschieden, FGC in die Abläufe zu integrieren (Klünker/Nötzel 2007). Gemäß einer Dienstanweisung muss jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin mindestens eine FGC durchführen und seit April 2007 stehen zwei 20-prozentige Stellenanteile zur Koordination von FGC im Amt zur Verfügung. Das bedeutet, dass die MitarbeiterInnen des ASD eine Doppelfunktion haben (können): sie empfehlen und koordinieren FGC, allerdings grundsätzlich nicht für den gleichen Fall. Zwischen April 2007 und Oktober 2008 wurden 21 FGC durchgeführt, 13 weitere sind in Planung (Jugendamt Main-Taunus-Kreis 2009) unveröffentlichte Evaluation).

Das Jugendamt Berlin Mitte startete mit FGC als Pilotprojekt im Zeitraum von Juli 2006 bis März 2007, in dem FGC in den Kontext eines Berlin-weiten Projekts zu Sozialraumorientierung gestellt wurde (vgl. Samuray/ Hampe-Grosser 2008) und an dessen Ende die ersten sieben FGC ausgewertet werden konnten. Insgesamt waren die Rückmeldungen aller Beteiligten (Familien, SozialarbeiterInnen, Netzwerke und Koordinatorinnen) überwiegend positiv. Der neuralgische Punkte ist auch hier, dass es “den Fachkräften leichter fiel, eine Lösung zu formulieren als eine Sorge“ (a.a.O., S. 326), zumal die KoordinatorInnen aus den Reihen der am Projekt beteiligten RDS-KollegInnen kamen.

Andererseits wurden sie von den Familien als neutrale Personen wahrgenommen und konnten ihrerseits einen besseren Einblick in die Ressourcen der Familien gewinnen. Ein Fazit ist, dass durch den Einsatz von FGC nicht unbedingt Kosten für Hilfen zu Erziehung eingespart werden. Dadurch, dass die Unterstützungsstrategie von der Familie selbst entwickelt und somit passgenauer zugeschnitten werden kann, werden Akzeptanz und Nachhaltigkeit erhöht (a.a.O., S. 325).

Auch eine KoordinatorInnen-Ausbildung als „Weiterbildung mit Hochschulzertifikat“ wird in Deutschland angeboten und zwar unter Federführung der Fachhochschule Potsdam und der Hochschule Coburg, angesiedelt am Fachbereich Sozialwesen. Hier stellt sich die Frage nach der Zugänglichkeit dieser Weiterbildung für Laien, da sie vor allem Angehörige der Sozialen Arbeit anspricht (zum Beispiel erhalten AbsolventInnen der beteiligten Hochschulen erhalten eine Ermäßigung auf die Kurskosten).

Ein großer Teil der FGC-Initiativen und Projekte koordiniert sich auf den seit 2007 jährlich stattfindenden bundesweiten Netzwerktreffen, wo unter anderem beschlossen wurde, einheitlich den Begriff „Verwandtschaftsrat“ zu verwenden. Auf diesen Tagungen trifft sich ein immer größerer Kreis engagierter SozialarbeiterInnen, die daran arbeiten, FGC in Deutschland populär zu machen. Sie sind vom Potential des FGC-Ansatzes überzeugt: Familien erfahren eine nachhaltige Ressourcenaktivierung und gestalten und organisieren eine Problemlösungsstrategie nach eigenen Entwürfen, wodurch die Idee des Empowerment radikal umgesetzt wird. Fachkräfte entwickeln ein innovatives professionelles Selbstverständnis, das die Basis dafür bildet, die seit Jahrzehnten postulierte „Hilfe zur Selbsthilfe“ tatsächlich leisten zu können.

Die FGC-Kolleginnen aus ganz Europa stehen auf Pink...

Die FGC-Kolleginnen aus ganz Europa stehen auf Pink...

Rob van Pagée, Eigenkracht, Nl, und Ute Straub

Rob van Pagée, Eigenkracht, Nl, und Ute Straub

Literatur

Barton, Clare/ Walsh, Dawn (2008): Kent Schools FGC Project – Can FGCs help deliver improved ECM outcomes for children? Präsentation auf der Konferenz zu „Family-centred solutions“ der Family Rights Group vom 17.-18.9.08 in Stratford-Upon-Avon

Costello, Dave/ Ewen, Gill (2007): Developments in Scotland. Präsentation auf dem 5. Europäischen FGC-Netzwerktreffen in Berlin vom 8.-10.11.07

Cox, David/ Pawar, Manohar (2006): International Social Work – Issues, Strategies, and Programs. Thousand Oaks, London, New Delhi

Crampton, David/ Merkel-Holguin, Lisa (2008): The importance of changing systems to promote family-centered solutions: Lessons learnt from the USA. Präsentation auf der Konferenz zu „Family-centred solutions“ der Family Rights Group vom 17.-18.9.08 in Stratford-Upon-Avon

DCSF (Department for Children, Schools and Families) (2009a): http://surestart.gov.uk (4.2.2009)

DCSF (Department for Children, Schools and Families) (2009b): http://www.everychildmatters.gov.uk (4.2.2009)

Ferguson, Kirsten (2005): Family Group Conference. In: www.justice.govt.nz/youth/fgc.htm (18.1.2005)

Früchtel, Frank/ Budde, Wolfgang (2003): Familienkonferenzen oder: Ein radikales Verständnis von Betroffenenbeteiligung. In: sozialmagazin 2/2003, S. 12-21

Hansbauer, Peter/ Hensen, Gregor/ Müller, Katja/ von Spiegel, Hiltrud (2009): Familiengruppenkonferenz: Eine Einführung. Weinheim

Horan, Hilary (2008): Bristol Family Support Project Outcomes. Präsentation auf der Konferenz zu „Family-centred solutions“ der Family Rights Group vom 17.-18.9.08 in Stratford-Upon-Avon

Jugendamt Main-Taunus-Kreis (2009), unveröffentlichte Evaluation

Klünker, Carmen/ Nötzel, Gerd (2007): Experten in eigener Sache. Family Group Conference – Familien als Ressource bei der Planung von Hilfen zur Erziehung. In: Sozialmagazin Ausgabe 7-8, S.31-34

MacRae, Allan (2004): The New Zealand Model. Vortrag auf der Tagung „(Mehr) Selbstverantwortung zulassen. Neue Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe“, veranstaltet vom Verein für Kommunalwissenschaften am 22./23.04.2004 in Berlin

Nixon, Paul (2003): Family Group Conference as “Best Practice“ in England. In: Pagée, Rob van (Hrsg.): EigenKracht. Family Group Conference in Nederland. Amsterdam, S. 72-89

PI Research/Wesp (2008): Die Familie ist am Zug. Die Ergebnisse von Eigen kracht-Konferenzen im Jugendschutz bei den Aspekten Sicherheit, sozialer Zusammenhalt und Federführung, Eigenverlag

Reischach v., Gerald/ Straub, Ute (2007): Vielfalt der Familien – Vielfalt der Unterstützungsformen: Familienbildung, Familienberatung und Familienhilfe. In: Sozialmagazin Ausgabe 7-8, S. 12-30

Samuray, Sabine/ Hampe-Grosser, Andreas (2008): Family Group Conference – Ein Jugendamt macht sich auf den Weg. In: Soziale Arbeit, Heft 9, S. 323 -330

Straub, Ute (2008): Hilfe aus eigener Kraft. Family Group Conference (Eigen Kracht conferenties): Die Entwicklung in den Niederlanden 2002 – 2005; in: Sozialmagazin Ausgabe 4, S. 10-18

Straub, Ute (2005): Family Group Conference – radikales Empowerment in der Kinder- und Jugendhilfe. In: sozialextra Ausgabe 5, S. 37-41

Vik, Svanhild (2008): Child protection in Norway. Präsentation auf der Konferenz zu „Family-centred solutions“ der Family Rights Group vom 17.-18.9.08 in Stratford-Upon-Avon

Dies. (2009): e-mail-Interview vom 27.1.09

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